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Asylgesetzrevision
Am 25. September 2015 beschloss die Bundesversammlung die Asylgesetzrevision
und legte den Grundstein für beschleunigte Asylverfahren. Die Bevölkerung hat am
5. Juni 2016 die Vorlage für beschleunigte Asylverfahren angenommen. Diese
beschlossene Neustrukturierung im Asylwesen hat sowohl für das SEM
(Bundesebene) als auch für die Kantone und Gemeinden umfangreiche
Umsetzungsarbeiten zur Folge.
Das revidierte Asylgesetz tritt auf Bundesebene am 1. März 2019 in Kraft. Der
Kanton Bern setzt die, durch die Asylgesetzrevision ausgelösten Veränderungen mit
der Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern (NA-BE),
schrittweise bis Mitte 2020 um. Im Kantonalen Integrationsprogramm (KIP) werden
die Rahmenbedingungen und die Umsetzung der Integrationsmassnahmen definiert.
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