Page 15 - asylverfahren
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Das Ziel der Revision ist es, die Asylverfahren zu beschleunigen. Damit sollen
Kosten und Zeit eingespart werden. Es werden drei Verfahrenstypen (Dublin-
Verfahren, beschleunigtes Verfahren und erweitertes Verfahren) unterschieden.

Auf der Bundesebene ergeben sich in Bezug auf die Verfahren folgende
Veränderungen.
Der Ausdruck Empfangs- und Verfahrenszentrum wird durch Zentrum des Bundes,
auch Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion (BAZmV) 8 genannt, ersetzt. Um
Kantone und Gemeinden zu entlasten und Asylsuchende nicht mehr jahrelang im
Ungewissen zu lassen, werden Asylsuchende zukünftig mehrheitlich während der
gesamten Verfahrensdauer in rund 18 Bundesasylzentren (BAZ)9 in sechs Regionen
der Schweiz untergebracht. In jeder Region gibt es ein BAZ mit Verfahrensfunktion
und mindestens ein BAZ ohne Verfahrensfunktion (BAZoV). Insgesamt werden in
den BAZ 5000 Plätze für Asylsuchende zur Verfügung stehen, auch um
Schwankungen auffangen zu können.

Nachdem ein Asylgesuch gestellt wird, beginnt die Vorbereitungsphase, die bis zu 21
Arbeitstage dauern kann (Dublin-Verfahren max. 10 Arbeitstage). Während dieser
Zeit werden die Asylsuchenden in einem BAZmV untergebracht. Dort finden die
ersten, durch das SEM geleiteten Aufnahmeprozeduren analog ehemals EVZ, statt.
In der Vorbereitungsphase wird eine Einteilung nach den drei möglichen
Verfahrenstypen vorgenommen.

Es ist vorgesehen, dass UMA ebenfalls in den BAZ untergebracht werden, jedoch in
separaten Räumen und mit spezieller Betreuung, da der Kindesschutz gewährt sein
muss.

Alle an einem Asylverfahren beteiligten Personen und Organisationen befinden sich
in den BAZmV „unter einem Dach“. Dies sind die Mitarbeitenden des SEM, welche
die Zentren betreiben, Vertreter von Hilfsorganisationen und vom SEM beauftragte
Organisationen, die für die Bereiche Essen, Gesundheit, Hygiene, Kleidung und

8 Siehe Glossar
9 Siehe Glossar

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