Page 10 - asylverfahren
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Ausreise bzw. Rückschaffung, erfolgt diese innerhalb der Transitzone durch die
Kantonspolizei.

UMA-Zentrum (Kantonsebene Bern)

Das SEM entscheidet über die Transferierung der UMA in ein UMA-
Ankunftszentrum. Im Kanton Bern befindet sich dieses in Huttwil. Dort wird innert
sechs bis acht Wochen, teilweise bis zu vier Monaten entschieden, welche Art der
Unterbringung (Verwandte, Pflegefamilie, Kleinwohnheim, Wohnheim,
Wohngemeinschaft) passend ist. Kann keine Unterbringung bei Verwandten oder in
Pflegefamilien erfolgen, wohnen die UMA in den Unterkünften der Zentrum Bäregg
GmbH6.

Kollektivunterkunft (KU) (Kantonsebene):

Eröffnet das SEM ein Asylverfahren und benötigt für eine Entscheidung noch mehr
Zeit, werden Asylsuchende vom EVZ in einer KU untergebracht, deren Wohndauer
i.d.R. maximal 60 Tage betragen sollte. Während der Unterbringung im Kanton
befragt das SEM die Asylsuchenden nochmals zu ihren Gründen (Zweitbefragung).

Der Kanton Bern hat mit Asylsozialhilfestellen 7 einen Leistungsvertag
abgeschlossen. Diese leiten die KU und kümmern sich um die Asylsuchenden.
Weitere Aufgaben sind:

- die Abgabe und Verwaltung der gesetzlichen Sozialhilfe,
- die Bekanntmachung mit den lokalen Gegebenheiten,
- die Organisation von Basisdeutschkursen für Erwachsene,
- die Einschulung der schulpflichtigen Lernenden in die Gemeinden und
- die Betreuung von ausreisepflichtigen Personen mit negativem Asylentscheid.

6 Siehe Glossar
7 Siehe Glossar

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