Page 8 - asylverfahren
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Einreise
Die Einreise kann auf legalem und auf illegalem Weg erfolgen. Die legale Einreise
erfolgt mittels Pass an einem Flughafen oder an einem Grenzübergang.
Asylgesuch
Ein Asylgesuch kann mündlich oder schriftlich
- bei der Grenzkontrolle am Flughafen,
- bei einem Grenzposten am Grenzübergang,
- innerhalb der Schweiz (oft bei illegaler Einreise) bei einem der fünf EVZ3 oder
- im Ausland bei einer schweizerischen Vertretung über einen Antrag für ein „Visum
aus humanitären Gründen“ (Resettlements)4 gestellt werden.
EVZ des Bundes (Bundesebene/SEM)
Ein Asylgesuch innerhalb der Schweiz muss in einem der Empfangs- und
Verfahrenszentren (EVZ) des Bundes eingereicht werden.
Im EVZ nimmt das SEM bei allen asylsuchenden Personen
- eine Registrierung (Personalien, Fingerabdrücke gemäss Eurodac, Einzug der
Identitätspapiere),
- eine Kurzbefragung zur Person (Alter, Aufenthaltsorte, Gesundheitszustand,
Gründe, Identität, Sprache, Reiseweg) und
- grenzsanitarische Massnahmen vor.
- Für UMA organisiert sie umgehend eine Vertrauensperson.
- Abschliessend reicht sie alle Asylgesuche ans SEM (Bundesebene) weiter.
3 Siehe Glossar
4 Siehe Glossar
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