Page 11 - asylverfahren
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Eigenständiges Wohnen
Mit einem positiven Asylentscheid erfolgt ein Wechsel in eigenen Wohnraum,
teilweise auch früher. Für VA, die auch nach einem Jahr Aufenthaltsdauer nicht
weggewiesen werden können, kann eigener Wohnraum vermittelt werden und sie
können/werden an den dortigen Gemeinde-/Schulstrukturen teilhaben. Ihr
Asylentscheid ist negativ. Die Dauer des Aufenthalts in der Schweiz bleibt offen.
Rekurs/Beschwerde
Sind Asylsuchende mit ihrem Asylentscheid nicht einverstanden, können sie
innerhalb einer 5-tägigen (Flughafenverfahren) oder einer 30-tägigen
Beschwerdefrist beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs einlegen. Bis das
Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid trifft, kann es bis zu einem Jahr oder
noch länger dauern. Während dieser Zeit verbleiben die Asylsuchenden weiterhin in
den kantonalen Strukturen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das SEM prüft, ob die
Flüchtlingseigenschaft und die Vorgaben des AsylG erfüllt werden, um dann einen
Asylentscheid zu fällen.
Wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, hat ein negativer Asylentscheid
nicht zwingend eine Wegweisung zur Folge.
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