Page 16 - asylverfahren
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Sicherheit zuständig sind, sowie Rechtsberaterinnen und Rechtsberater, die den
Asylsuchenden während der Verfahren kostenlos zur Seite stehen.
Bei rund 40% der Asylgesuche wird damit gerechnet, dass sie unter das Dublin-
Verfahren (NEE) fallen und innerhalb von 140 Arbeitstagen bearbeitet werden
können. Bei rund 20% wird damit gerechnet, dass sie unter das beschleunigte
Verfahren fallen und innerhalb von 100 Arbeitstagen entschieden werden können.
Asylsuchende mit einem positiven Asylentscheid werden den Kantonen zugewiesen.
Bei Asylsuchenden mit einem NEE oder mit einem negativen Asylentscheid
(beschleunigtes Verfahren) erfolgt keine Kantonszuweisung mehr, sondern eine
Wegweisung und Ausreise bzw. Rückschaffung ab den BAZ.
Bedarf es weiterer Abklärungen, die mehr Zeit benötigen, werden die Asylsuchenden
ins erweiterte Verfahren geleitet. Bei ca. 40% der Asylsuchenden wird mit einem
erweiterten Verfahren gerechnet. Sie werden den Kantonen zugewiesen und
mindestens bis zum Asylentscheid (innerhalb von einem Jahr) in KU untergebracht.
Nach dem Entscheid, jedoch spätestens nach 100 Arbeitstagen, werden VA und FL
den Kantonen zugewiesen. Bei FL geht man davon aus, dass dies bereits nach 30
Arbeitstagen der Fall sein wird.
Ab Einreise dürfen Ausreisepflichtige höchstens 100 bzw. 140 Arbeitstage in den
Bundesstrukturen untergebracht werden. Wenn die Ausreise nicht innerhalb dieser
Frist vollzogen werden kann, werden diese Personen aus den BAZ ausgeschlossen.
Sie müssen sich bis zur Wegweisung beim Kanton melden, um Nothilfe zu
beantragen.
In besonderen Zentren des Bundes (BesoZ) werden Asylsuchende untergebracht,
die den Betrieb in den BAZ erheblich stören oder die öffentliche Ordnung und
Sicherheit gefährden. Schweizweit sollen zwei Zentren mit je 60 Plätzen eingerichtet
werden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass damit gerechnet wird, dass rund 60%
der Asylgesuche beschleunigt werden, denn die Asylverfahren laufen neu nach
einem detaillierten und verbindlichen Schema ab, damit die gesetzten Fristen von
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