Page 17 - asylverfahren
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100 bzw. 140 Arbeitstagen eingehalten werden können. Die Beschwerdefrist von 10
Tagen ist im Gegensatz zu den heutigen Verfahren mit 30 Tagen sehr viel kürzer
gehalten. Asylsuchende bleiben mehrheitlich bis zum Asylentscheid in den BAZ.
Die beschleunigten Asylverfahren werden in Zürich seit 2014 getestet und durch
unabhängige Fachleute ausgewertet. Sie zeigen auf, dass die Verfahren ein Drittel
weniger lang dauern und die Beschwerdequote ca. um ein Drittel tiefer liegt. Rund
dreimal mehr Personen mit einem Negativentscheid kehren mit diesen Verfahren
freiwillig in ihr Herkunftsland zurück (SEM Ergebnisse des Testbetriebs für
beschleunigte Asylverfahren).
Im Kanton Bern ist in Kappelen ein BAZoV vorgesehen. Über den Standort Lyss
(BAZmV) verhandelt der Bund noch mit dem Kanton und der Gemeinde über eine
Alternative (eventuell Zieglerspital Bern, BAZmV).
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