Page 27 - asylverfahren
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Der Kanton unterstützt die Integrationsbemühungen, indem er Rahmenbedingungen
schafft, die den VA und den FL den Weg in die Arbeitswelt ebnen. Beispielsweise
sollen Betriebe, die bereit sind VA und FL zu beschäftigen oder zu schulen, durch die
regionalen Partner von administrativen Arbeiten entlastet werden. Auch ist es
denkbar, dass der Kanton diese Betriebe durch Einarbeitungszuschüsse oder
Teillohnmodelle zu gewinnen versucht. Die zukünftigen Gesamtkosten für den Asyl-
und Flüchtlingsbereich sollen durch die angestrebte Integration der VA und FL in den
Arbeitsmarkt langfristig gesenkt werden.
Des Weiteren soll die Freiwilligenarbeit gestärkt und von den regionalen Partnern
koordiniert werden. Es sollen vermehrt Freiwillige eingesetzt werden, um
Asylsuchende, VA und FL beim Spracherwerb, bei der Bemühung um Arbeit
(Mentoring) oder bei der Gestaltung der Freizeit zu unterstützen.
Die Gemeinden sollen durch Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter
zukünftig verpflichtet werden können, Unterkünfte für Asylsuchende bereitzustellen.
Schulpflichtige und minderjährige VA und FL werden mit der Zuweisung in den
Kanton in die Schulstrukturen der Gemeinden integriert.
Bei einem erweiterten Verfahren werden auch Asylsuchende an die Kantone
überwiesen. Diese schulpflichtigen Lernenden werden wie bisher die Volksschulen
an ihrem Wohnort besuchen. Sie können zwischen 16 bis 18 Jahren, je nach
Sprachstand und Grundkompetenzen, einen RIK+Kurs, ein BPI1, ein BPI2 oder ein
BPA als integrationsvorbereitende Massnahme besuchen. Ab 18 Jahren werden sie
wahrscheinlich in den KU von Freiwilligen in Basisdeutsch unterrichtet. Ausnahme:
Der regionale Partner kann über professionelle Sprachförderung durch
Brückenangebote oder über einen anderen sprach- und integrationsfördernden Kurs
entscheiden, wenn dies der Integration dient und im Budget für
integrationsvorbereitende Massnahmen liegt.
Es wurde erkannt, dass viele VA und FL nicht über eine Grundbildung verfügen, mit
der sie den Weg in die Berufsbildung gehen könnten. Deshalb wurden die
Brückenangebote/Berufsvorbereitende Schuljahre (BVS) ausgebaut, so dass diese
auch von 20- bis 25-Jährigen besucht werden können. Dieses Brückenangebot wird
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