Page 25 - asylverfahren
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Das Ziel des Kurses ist es, die Lernenden in eine Regelklasse der Volksschule
(Sekundarstufe I) oder in ein Brückenangebot (Sekundarstufe II/BPI) zu integrieren.
Neu zugezogene UMA, die nicht mehr volksschulpflichtig sind, werden bis zum
Erreichen des Sprachniveaus A1 durch die Zentrum Bäregg GmbH intern geschult.
Nach dem Erreichen des Sprachniveaus A1 können sie dann in ein BPI wechseln.
Ab dem 15. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr steht den Lernenden mit einer hohen
Lernmotivation, mit einem Sprachniveau A1 und genügend schulischen
Grundkompetenzen das Berufsvorbereitende Schuljahr BVS BPI1 offen. Mit einem
Sprachniveau A2/B1 kann, je nach vorhandener Grundbildung, ein BPI2 oder ein
BPA besucht werden. Das Ziel dieser Klassen ist es, die Lernenden auf eine
Berufslehre vorzubereiten.
Um den Entscheid über die Zuteilung zu den jeweiligen Angeboten zu erleichtern, ist
auf der Webseite der ERZ ein Merkblatt mit den Einstufungskriterien zu finden. Vor
der definitiven Aufnahme in BPI-Klassen müssen die Schulleitungen für die Asyl
suchenden Lernenden (Ausweis N) eine Bewilligung beim Migrationsdienst (MIDI)
einholen.
Gemäss POM können Asyl suchende Lernende (Ausweis N) grundsätzlich eine
Lehre beginnen. Dies ist nur gestattet, wenn die Lehrstelle nicht durch Schweizer
Lehrlinge oder Lehrlinge mit geklärtem Aufenthaltsstatus besetzt werden kann.
Am Berufsbildungszentrum Biel läuft zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Gymnasium
Biel-Seeland ein Schulversuchsprojekt. Das Ziel ist 15- bis 20-jährige Migrantinnen
und Migranten, die in ihrem Herkunftsland eine Mittelschule besucht haben, in die
Mittelschulen des Kantons Bern zu integrieren.
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