Page 26 - asylverfahren
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Schulung nach der Umsetzung der Asylgesetzrevision
Für die Schulung der Asylsuchenden im Dublin-Verfahren (Verfahrensdauer max.
140 Arbeitstage) und im beschleunigten Verfahren (Verfahrensdauer max. 100
Arbeitstage) ist ausschliesslich der Bund zuständig. Dazu trifft der Bund
Vereinbarungen mit den Kantonen. Die schulpflichtigen Asyl suchenden Lernenden
werden in den BAZ geschult.
Mit der Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern NA-BE
wird in diesem Bereich gesamthaft umstrukturiert. Es wird Änderungen in der
Zuständigkeit im Asylwesen geben. Bis anhin war die Polizei- und Militärdirektion des
Kantons Bern (POM) vollumfänglich zuständig. Diese wird weiterhin für die Leistung
der Nothilfe und für den Rückschaffungsvollzug ab Kanton zuständig sein. Für alle
anderen Bereiche des Asylwesens und ab 2020 auch für die UMA wird neu die
Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) verantwortlich sein.
Fünf regionale Partner werden von der GEF beauftragt, sich um alle Belange aller
Beteiligten (Asylsuchende, FL, VA, Arbeitgeber, Freiwillige, Gemeinden, Schulen
Sozialhilfeleistungserbringer, Übersetzer etc.) während des Integrationsprozesses zu
kümmern. Es soll zukünftig pro Region nur noch einen einzigen Partner geben, bei
dem alle Fäden zusammenlaufen (vgl. Detailkonzeption NA-BE, Seite 25, Abbildung
2-3: Handlungsrahmen regionale Partner und Erläuterungen zu Grafik). Wer diese
regionalen Partner sein werden, steht noch nicht fest. Im Herbst 2018 erfolgt die
Ausschreibung und interessierte Institutionen können sich bewerben.
Für UMA wird bis 2020 weiterhin die POM, die bis 2019 mit der Zentrum Bäregg
GmbH einen Leistungsvertrag abgeschlossen hat, zuständig sein. Ab 1. Januar 2020
wird die GEF auch für die Unterbringung und Betreuung der UMA zuständig sein. Bis
dahin soll geklärt sein, ob UMA weiterhin in separaten Unterkünften oder ebenfalls in
KU untergebracht werden sollen.
Die Sozialhilfeleistungen für die volljährigen VA und FL werden neu von den
Integrationsbemühungen abhängig gemacht. Es soll erreicht werden, dass sie sich
darum bemühen, möglichst schnell ein Sprachdiplom A2 zu erwerben. Das Diplom
bildet die Voraussetzung für eine rasche soziale und berufliche Integration.
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