Page 24 - asylverfahren
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Schulung vor und nach Umsetzung der Asylgesetzrevision im
Kanton Bern
Schulung vor der Umsetzung der Asylgesetzrevision
Da der Aufenthalt in einem EVZ i.d.R. einige Tage bis einige Wochen dauert, wird
kein Volksschulunterricht angeboten, stattdessen verschiedene altersgerechte
Aktivitäten. Im heutigen Verfahren werden die Asylsuchenden nach kurzer Zeit vom
Bund (SEM) dem Kanton zugewiesen und in KU oder in UMA-Ankunftszentren
untergebracht.
Für die schulpflichtigen Lernenden gilt ab Zuzug in den Kanton Bern das Recht und
die Pflicht auf Volksschulbildung. Sie besuchen die Schulen am Wohnort unabhängig
von ihrer Unterbringung und ihrem Asylstatus. Das bedeutet, dass sie unter
Umständen zuerst am Ort, wo sich die KU befindet die Schule besuchen und dann,
wenn die Familie eine Wohnung beziehen kann, an einem anderen Ort zur Schule
gehen. Es kann sein, dass sie diesen Ort nach einem Asylentscheid wieder
verlassen müssen. Weil sie sich dauerhaft an einem Ort ihrer Wahl im Kanton Bern
niederlassen wollen, nach einem negativen Entscheid ausgewiesen oder bis zur
Ausweisung in Notunterkünften untergebracht werden.
In der Volksschule werden die Lernenden grundsätzlich vom Kindergarten bis in die
zweite Klasse in die Regelklassen integriert und mit DaZ-Unterricht unterstützt, bis
sie dem Unterricht folgen und sich einbringen können. Von der dritten bis zur
neunten Klasse besuchen die schulpflichtigen Lernenden spezielle DaZ-Intensiv-,
DaZ-Aufbau- und DaZ-Fortgeschrittenenkurse und werden schrittweise in die
Regelklassen integriert. Stehen diese Kurse nicht zur Verfügung, werden die
Lernenden in die Regelklassen integriert und dort mit DaZ-Unterricht unterstützt
(DaZ-Leitfaden der Erziehungsdirektion ERZ).
Sind die Lernenden bei Zuzug 13 bis 17 Jahre alt, Analphabeten, Lernende mit
wenigen Sprachkenntnissen oder nicht vergleichbarer Schulbildung, können sie für
zwei Jahre den Regionalen Intensivkurs Plus der Volksschule RIK+Kurs besuchen.
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