Page 35 - asylverfahren
P. 35

Glossar

Asyl
Zufluchtsort

AsylG
Asylgesetz

Asylgesetzrevision
Von der Bundesversammlung beschlossene Änderungen zum Asylgesetz

Asylsozialhilfestellen                                            eilsarmee
Die msetzung der Sozialhilfe wird sichergestellt durch die

Flüchtlingshilfe (HAF), Asyl Biel und Region (ABR), die Asylkoordination Thun (AKT),

das Kompetenzzentrum Integration Bern (KI) und durch die ORS Service AG.

www.kkf-oca.ch

BAZ
Bundesasylzentrum nach Umsetzung der Asylgesetzrevision

Dublin-Abkommen/Dublin-Verfahren, Dublin-Staaten
Dublin I von 1990, Dublin II von 2003, Dublin III von 2014,

Dublin-Staaten sind EU-Staaten sowie Fürstentum Liechtenstein, Island, Norwegen
und die Schweiz. Das Dublin-Abkommen regelt die Zusammenarbeit im Asylwesen.

Das Dublin-III-Abkommen besagt, dass ein Dublin-Staat für die Prüfung eines
Asylgesuches zuständig ist, in dem die Asylsuchenden zuerst registriert oder in
irgendeiner anderen Weise erfasst wurden. Diese Asylsuchenden werden an den
ermittelten Dublin-Staat (Rückübernahmeabkommen) zurückgewiesen. Die
Umsetzung in der Schweiz ist seit 2008 in Kraft. http://humanrights.ch/

                35
   30   31   32   33   34   35   36   37   38   39   40